Die Stadt Oberhausen hat insgesamt rund 1800 Dosen des Impfstoffes von Novavax erhalten. Laut Erlass sind 75 Prozent der Impfstofflieferung für die Menschen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, weitere 20 Prozent für Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mit den zugelassenen mRNA-Impfstoffen geimpft werden können. 5 Prozent stehen der Allgemeinheit zur Verfügung.
Für Oberhausen bedeutet das konkret:
– 100 Impfdosen stehen der Allgemeinbevölkerung zur Verfügung. Das Angebot ist dementsprechend begrenzt
– 350 Impfdosen stehen Personen zur Verfügung, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe ärztlich attestiert wurde. Der Nachweis über ein ärztliches Attest ist zwingend vorzulegen.
Darüber hinaus steht der Krisenstab in Kontakt zu allen Oberhausener Einrichtungen, bei denen ab 15. März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt. Interessierte Beschäftigte können Impftermine über ihre Arbeitgeber bei der Stadt gesondert buchen.
Ab Montag, 28. Februar 2022, können sich Bürgerinnen und Bürger und diejenigen, die berechtigt sind, nach Voranmeldung (online hier) ausschließlich an der Impfstelle in Osterfeld mit dem Impfstoff von Novavax impfen lassen. Die Impfstelle Osterfeld (Osterfelder Markt) ist von montags bis samstags in der Zeit von 12 bis 18 Uhr geöffnet.
Alternativ zu den bisherigen Impfstoffen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax für Personen ab 18 Jahren. Verabreicht werden sollen zwei Dosen mit einem Mindestabstand von drei Wochen.