Sonderförderung „Corona”
Die Corona-Pandemie hat die wirtschaftlichen Strukturen in unserem Land massiv getroffen. Viele kleine und große Unternehmen, Vereine und Selbstständige stehen vor großen wirtschaftlichen und sogar vor existentiellen Herausforderungen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Förderprogramme des Bundes und des Landes und mit dem aktuell in der Gesetzgebung befindlichen Konjunkturpaket der Bundesregierung viele mögliche Unterstützungsleistungen.
Dennoch können viele Oberhausener Akteure nicht oder nur unzureichend von den Bundes- und Landesmitteln partizipieren. Insbesondere in den Bereichen Kultur, Sport, (Kreativ-) Wirtschaft, Freizeit, Tourismus und Event gibt es viele Akteure, die dringend Unterstützung benötigen.
Der Rat der Stadt hat ein Sofortprogramm für Freizeit, Tourismus und Event beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Sonderförderung „Corona“ und der damit einhergehenden Verteilung von Mitteln in Höhe von fast 2 Mio. EUR beauftragt. Hierbei handelt es sich um vier unterschiedliche Fördermöglichkeiten, die einerseits projektbezogen und andererseits personengebunden sind und die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Wesentlichen in den Bereichen Kultur, Sport, (Kreativ-) Wirtschaft, Freizeit, Tourismus und Event abfedern sollen.
Es besteht die Möglichkeit von vier unterschiedlichen Fördermöglichkeiten eine Kategorie auszuwählen und einen Förderantrag zu stellen.
1. Projektförderung
Für Projekte für alternative Corona-verträgliche Veranstaltungen, Aufführungen, Dienstleistungsangebote, Produktionskonzepte etc., für die es keine Bundes- oder Landesmittel gibt, werden insgesamt 700.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Geförderte Projekte:
Alternative Corona-verträgliche Veranstaltungen und Aufführungen, Corona-verträgliche Dienstleistungsangebote, neue Corona-verträgliche Produktionskonzepte.
Antragsberechtigt:
Einrichtungen und Vereine aus den Bereichen Kultur und Sport, Unternehmen und Solo-Selbstständige aus Kreativwirtschaft, Freizeit, Tourismus.
Voraussetzungen:
Es besteht kein Anspruch auf Bundes-Landesfördermittel (Ausnahme: Kurzarbeitergeld)
Förderhöhe:
80% des Gesamtvolumens des benötigten Förderbedarfs, maximal 20.000,- €
2. Notfallfonds
An gemeinnützige Organisationen und Unternehmen aus den Bereichen Sport, Kultur, Kreativwirtschaft, Tourismus und Freizeit werden Mittel in Höhe von insgesamt 900.000 EUR im Rahmen eines Notfallfonds zur Verfügung gestellt.
Betriebe, Einrichtungen und Vereine deren Fortbestand jenseits der Corona-Pandemie außer Frage stand, die durch die Corona-Pandemie aber in ihrer Existenz gefährdet sind.
Antragsberechtigt:
Betriebe, Einrichtungen und Vereine aus den Bereichen Kultur und Sport sowie Unternehmen aus Kreativwirtschaft, Freizeit und Tourismus. Dazu gehören neben den klassischen kreativwirtschaftlichen Unternehmen die Schausteller sowie Unternehmen und Betriebe aus den Bereichen Gastronomie, Hotel etc.
Voraussetzungen:
Unverschuldeter Verlust an Einnahmen durch Corona (mind. 15% der Einnahmen im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019) oder Steigerung nicht vermeidbarer Kosten durch die Corona-Pandemie (mind. 15% der Kosten im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019)
Förderhöhe:
Gesamthöhe des Verlustes bzw. Mehraufwandes bezogen auf das Jahr 2020, maximal 20.000,- €
3. Härtefallfonds
Im Rahmen eines Härtefallfonds für Solo-Selbstständige werden Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 300.000 EUR gewährt. Es handelt sich um Unterstützung für Solo-Selbstständige, die bisher keine Unterstützung von Bund und Land erhalten konnten und in existenzielle Not geraten sind.
Antragsberechtigt:
Solo-Selbstständige aus dem kulturellen Bereich, z.B. Künstlerinnen und Künstler der darstellender Künste, Musikerinnen und Musiker, bildende Künstlerinnen und Künstler, Solo-Selbstständige der Kreativwirtschaft wie z.B. Veranstaltungstechniker /-innen, Bühnenarbeiter/ -innen
Voraussetzungen:
Es besteht kein Anspruch auf Bundes-/Landesfördermittel und es wurden keine Mittel erhalten (Ausnahme: Kurzarbeitergeld), Unverschuldeter Verlust an Einnahmen (mind. 40% der Einnahmen im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019), die Dauer der finanziellen Notlage beträgt bereits mehr als zwei Monate und dauert weiter an. Die Förderhöhe beträgt bis zu 2.000 € im Monat, die Dauer der Förderung drei Monate.
4. Übernahme Eigenanteil
Für die Übernahme von Eigenanteilen, die bei Bundes- und Landesförderung im Rahmen von Förderprogrammen zur Überwindung der Corona-Pandemie notwendig sein sollten, werden Mittel in Höhe von insgesamt 100.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Antragsberechtigt:
Betriebe, Einrichtungen und Vereine aus den Bereichen Kultur und Sport sowie Unternehmen aus Kreativwirtschaft, Freizeit und Tourismus.
Nicht antragsberechtigt sind Konzerne, die überwiegend international wirtschaftlich aktiv sind, Handels- und Dienstleistungsketten sowie Unternehmen, die einen Umsatz von mehr als 10 Mio. € und mehr als 50 Beschäftigte haben.
Voraussetzungen:
Das Förderprojekt des Bundes oder Landes, für welches die Förderung des Eigenanteils beantragt wird, muss im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Die Förderhöhe beträgt höchstens 20.000 € .
Der Antrag ist über das Serviceportal der Stadt Oberhausen (Arbeit, Wirtschaft und Gewerbe > Corona-Sonderförderung) unter folgendem Link zu erstellen:
https://obhsn.de/sonderfoerderung-corona
Im Anschluss muss der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Anlagen per Post versendet werden. Die Antragsfrist endet am 30. November 2020.