Seit gestern werden tageweise rollierend alle Jahrgänge der Grundschule wieder unterrichtet. Das heißt: Pro Wochentag wird ein Jahrgang in der Schule unterrichtet, am Folgetag der nächste Jahrgang. Unter Berücksichtigung der Feiertage ist durch die Schulleitungen sicherstellen, dass alle Jahrgänge bis zum Ende des Schuljahres in möglichst gleichem Umfang unterrichtet werden. In Absprache mit der Schulaufsicht kann dieses auf einzelne Tage ausgerichtete Rotationsmodell auch auf zwei aufeinanderfolgende Tage abgeändert werden. Alle Schulen werden einen transparenten und verbindlichen Plan erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, an welchen Tagen die verschiedenen Lerngruppen bis zu den Sommerferien Präsenzunterricht haben. Die beweglichen Ferientage haben weiterhin Bestand.
Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen
Seit gestern, 11. Mai 2020, kommen an den Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Sekundarschule) neben der Jahrgangsstufe 10 ein bis zwei weitere Jahrgänge rollierend in die Schule. Ebenso kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe (Gymnasium und Gesamtschule) die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1 in die Schule. Sollten zu diesem Zeitpunkt darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen bzw. Jahrgangsstufen möglich.
Ab Dienstag, 26. Mai 2020, dem Tag nach dem Haupttermin der Abiturprüfungen, kommen an den Schulformen mit gymnasialer Oberstufe Schülerinnen und Schüler aus allen Jahrgangstufen im Rahmen der vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten im annähernd gleichen Umfang bis zum Ende des Schuljahres dazu. Die an den Schulen einzuhaltenden Abstandsgebote und Hygienevorschriften werden in der Regel zur Teilung von Klassen, Kursen und Lerngruppen führen. An den Schulen stehen aufgrund der Zuordnung zur Risikogruppe unterschiedlich viele Lehrkräfte für den Präsenzunterricht zur Verfügung. Ähnliche Einschränkungen gelten für die Raumsituation.
Unterricht an Förderschulen
An den Primarstufen der Förderschulen gilt grundsätzlich dasselbe Prinzip wie an den Grundschulen (Schulstart mit dem 4. Jahrgang am 7. Mai 2020). Eine Ausnahme bilden die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche und motorische Entwicklung (KME). Hier besteht an einigen Punkten noch Klärungsbedarf, so dass der Präsenz-Unterrichtsbetrieb an diesen Schulen in der 20. KW (11. bis 15 Mai 2020) noch ruht. Seit gestern, 11. Mai 2020, gilt für die übrigen Jahrgänge an Förderschulen mit anderen Förderschwerpunkten als KME und GE grundsätzlich dasselbe Vorgehen wie an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen.
Notbetreuung
Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen sowie für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird weiterhin angeboten. Die Grundlage zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs für weitere Schülergruppen ist die Corona-Betreuungsverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Neufassung tritt mit Wirkung vom 7. Mai 2020 in Kraft. Sie bestimmt unter anderem, dass in allen Schulen beim Unterricht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Schülerinnen und Schülern und auch zu den Lehrkräften zu wahren ist.
Die neue Betreuungsverordnung finden Sie unter: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200506_coronabetrvo_ab_07.05.2020_neu.pdf