Die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge erfolgt vorrangig in den städtischen Gemeinschafts- oder Notunterkünften, aber darüber hinaus ist die Unterbringung auch in privaten Wohnungen möglich. Gesucht wird hier vor allem Wohnraum, der für 2 bis 4 Personen geeignet ist. Dabei sollte es sich um eine eigenständige und abschließbare Wohnung mit den notwendigen sanitären Einrichtungen (Bad/WC) handeln. Das Mietverhältnis wird zwischen Wohnungsgeber und Stadt Oberhausen geschlossen. Im Rahmen der Hilfegewährung ist die Übernahme der angemessenen Unterkunftskosten möglich.
Als Maßstab können folgende Höchstgrenzen für die Miete berücksichtigt werden:
- 2 Personen (bis 65 qm) 500 Euro plus Heizkosten
- 3 Personen (bis 80 qm) 625 Euro plus Heizkosten
- 4 Personen (bis 95 qm) 760 Euro plus Heizkosten
Wer über entsprechenden Wohnraum verfügt und bereit ist, diesen für die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge für mindestens sechs Monate oder auch einen längeren Zeitraum zur Verfügung zu stellen, kann sein Angebot per E-Mail unter ukraine.hilfe@oberhausen.de übermitteln oder nutzt das Onlineformular unter www.oberhausen.de/Ukraine.