Stadtgespräch

Neue Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek

Die Stadtbibliothek informiert ihre Nutzerinnen und Nutzer, dass mit dem heutigen Freitag, 1. August 2025, eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung in Kraft tritt. Diese Anpassungen wurden notwendig, um die Servicequalität weiter zu verbessern und die nachhaltige Finanzierung der Bibliotheksangebote sicherzustellen.

04.08.2025

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

·       Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende ab 18 Jahren erhalten mit einem entsprechenden Nachweis das Jahresentgelt für die Dauer von 12 Monaten erlassen.

·       Zusätzliche Ausleihentgelte für besondere Medienangebote wie Bestseller, DVDs, CDs, Computerspiele entfallen.

·       Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird die Gebühr für Kinderausweise auf 5 Euro und für Erwachsene auf 10 Euro erhöht.

·       Versäumnisentgelte für ausgeliehene Medien sind einheitlich auf 1 Euro pro Medium und Woche festgelegt.

·       Bestellungen im Auswärtigen Leihverkehr (Fernleihe) wurden von 1,50 Euro auf 2 Euro angehoben.

·       Für Bestellungen im internen Leihverkehr der Stadtbibliothek Oberhausen wird das gleiche Entgelt in Höhe von 1 Euro, wie bei den Vormerkungen, erhoben.

·       Der Paragraph 4 „Datenschutz“ wurde aufgrund der veränderten Datenschutzmaßnahmen ausführlicher beschrieben.

·       Der Paragraph 10 „Zahlung von Jahresentgelten per Lastschrift“ ist neu hinzugekommen.

Alle Details zur neuen Benutzungs- und Entgeltordnung sind ab sofort auf der Webseite der Stadtbibliothek unter www.oberhausen.de/stadtbibliothek einsehbar.