Stadtgespräch
Neue Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek
Die Stadtbibliothek informiert ihre Nutzerinnen und Nutzer, dass mit dem heutigen Freitag, 1. August 2025, eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung in Kraft tritt. Diese Anpassungen wurden notwendig, um die Servicequalität weiter zu verbessern und die nachhaltige Finanzierung der Bibliotheksangebote sicherzustellen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
· Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende ab 18 Jahren erhalten mit einem entsprechenden Nachweis das Jahresentgelt für die Dauer von 12 Monaten erlassen.
· Zusätzliche Ausleihentgelte für besondere Medienangebote wie Bestseller, DVDs, CDs, Computerspiele entfallen.
· Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird die Gebühr für Kinderausweise auf 5 Euro und für Erwachsene auf 10 Euro erhöht.
· Versäumnisentgelte für ausgeliehene Medien sind einheitlich auf 1 Euro pro Medium und Woche festgelegt.
· Bestellungen im Auswärtigen Leihverkehr (Fernleihe) wurden von 1,50 Euro auf 2 Euro angehoben.
· Für Bestellungen im internen Leihverkehr der Stadtbibliothek Oberhausen wird das gleiche Entgelt in Höhe von 1 Euro, wie bei den Vormerkungen, erhoben.
· Der Paragraph 4 „Datenschutz“ wurde aufgrund der veränderten Datenschutzmaßnahmen ausführlicher beschrieben.
· Der Paragraph 10 „Zahlung von Jahresentgelten per Lastschrift“ ist neu hinzugekommen.
Alle Details zur neuen Benutzungs- und Entgeltordnung sind ab sofort auf der Webseite der Stadtbibliothek unter www.oberhausen.de/stadtbibliothek einsehbar.