Stadtgespräch
Grundregeln für das Schneeräumen
Schnee und Eis sind zurück und sorgen für Glätte auf Straßen und Wegen. Für das Schneeräumen sollten insbesondere Grundstückseigentümer einige Grundregeln beachten.
Grundstücksbereiche, die von Schnee und Eis befreit werden müssen
In Oberhausen gilt im Winter eine Räum- und Streupflicht für Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen beziehungsweise für beauftragte Mieterinnen und Mieter oder Winterdienste. Geregelt ist dies über die örtliche Straßenreinigungssatzung.
Wichtig ist, dass der Fußgängerbereich vor dem Grundstück gesichert ist. Dies bedeutet, dass Gehwege sowie Fahrbahnbereiche ohne extra abgetrennten Gehweg in der Zeit von 7 bis 20 Uhr in angemessener Breite – etwa 1,20 bis 1,50 Meter – geräumt und, falls nötig, anschließend mit abstumpfenden Mitteln bestreut werden müssen.
Welche Streumittel eingesetzt werden sollen
Für das Abstreuen der Gehwege sollen umweltfreundliche, abstumpfende Mittel wie beispielsweise Sand, Splitt oder Granulat genutzt werden. Abstumpfende Streumittel ohne Salzzusatz (es verschiedene im Handel erhältliche Granulate oder Sande) sind in den meisten Fällen völlig ausreichend. Streusalz oder andere auftauende Stoffe sollen nur verwendet werden, wenn mit abstumpfenden Streustoffen keine ausreichende Sicherheit gewährleistet werden kann. Das ist also eine Ausnahme und kein Standard. Die Stadt warnt ausdrücklich davor, Salz zu verwenden, da es Bäume, Pflanzen, Gehwege und Tiere schädigen kann.
Richtig Schneeräumen
Insbesondere an schmalen Wohnstraßen können Schneeberge die Verkehrs- und Parkflächen erheblich blockieren. Da wird es schon mal richtig eng und Parkplätze werden knapp. Eine Alternative, den Schnee an den Straßenrand zu schieben, gibt es für den Winterdienst der Stadt allerdings in der Regel nicht, wohl aber für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Sie sollten bei der Gehwegreinigung den Schnee möglichst auf dem eigenen Grundstück lagern.
Haftung bei Unfällen
Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, kann mit Bußgeldern und zivilrechtlichen Haftungsansprüchen, zum Beispiel Schadensersatz bei einem Sturz, konfrontiert werden.
Welche Gefahr von Dachlawinen ausgeht
Dachlawinen sind gefährlich: Sie können Passanten verletzen und Autos beschädigen. Für Dachlawinen aus Schnee und Eis haftet in der Regel der Eigentümer des Hauses. Er hat die sogenannte Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Der Hausbesitzer muss dafür sorgen, dass weder Dachlawinen abgehen noch Eiszapfen auf die Straße fallen. Warnschilder vor dem Gebäude oder eine Absperrung können für Sicherheit sorgen, wenn Schnee oder Eis auf dem Dach sich zu lösen drohen.