Stadtgespräch
Rat und Hilfe in finanziellen und sozialen Notlagen Stadt Oberhausen informiert über Unterstützungsangebote
Steigende Lebenshaltungskosten, höhere Energiepreise oder veränderte persönliche Lebenssituationen können Menschen unerwartet in finanzielle oder soziale Notlagen bringen. Mit dem aktualisierten Wegweiser „Rat und Hilfe in finanziellen und sozialen Notlagen“ informiert die Stadt Oberhausen gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrt und weiteren Partnern über zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Bürgerinnen und Bürger.
Ziel ist es, Menschen frühzeitig auf Hilfsmöglichkeiten aufmerksam zu machen und mögliche Hemmnisse auf dem Weg zur Unterstützung abzubauen. „Viele Betroffene wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen oder an welche Stellen sie sich wenden können. Mit diesem Wegweiser möchten wir Orientierung geben und dazu ermutigen, Unterstützungs- und Beratungsangebote rechtzeitig in Anspruch zu nehmen“, erklärt Stephanie Peters, Bereichsleitung Soziales der Stadt Oberhausen.
Unterstützung bei Wohn- und Energiekosten
Eine Erhöhung von Heiz- und/oder Betriebskostenvorauszahlungen kann bereits dazu führen, dass Menschen die laufenden Kosten nicht mehr aus ihrem Einkommen bestreiten können. Manchmal kann dies dazu führen, dass erstmals ein laufender Leistungsanspruch nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder SGB II (Grundsicherungsgeld) besteht. Besonders Menschen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, durch unterstützende Maßnahmen im Alltag eine Erleichterung zu verspüren. So kann Wohngeld als Zuschuss zu Miet- oder Wohnkosten gewährt werden. Bei Miet- oder Energieschulden bestehen Möglichkeiten der Unterstützung, um Wohnungsverlust oder Energiesperren zu verhindern. Wichtig ist bei der Antragstellung von Heiz- und Betriebskostennachzahlungen ohne laufenden Leistungsanspruch, dass diese möglichst frühzeitig und vor Fälligkeit von Rechnungen erfolgt, um eine bestmögliche Unterstützung zu ermöglichen.
Hilfe für Alleinerziehende und Familien
Alleinerziehende Elternteile können Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen haben, wenn der gesetzlich unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt. Auch die MyCardOberhausen ist ein wichtiges Unterstützungsangebot der Stadt Oberhausen. Sie bietet Familien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche.
Beratung in schwierigen Lebenslagen
Neben finanziellen Hilfen bietet Oberhausen ein breites Netz an Beratungsangeboten. Dazu gehören die Allgemeine Sozialberatung, Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung für Leistungsberechtigte nach dem SGB II, Hilfen für Menschen in Wohnungsnot sowie spezielle Angebote für Frauen in Krisensituationen. Auch die Verbraucherzentrale NRW und das gemeinsame Beratungszentrum von AWO und ZAQ stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Angebote für Seniorinnen und Senioren
Ältere Menschen und ihre Angehörigen finden Unterstützung bei der städtischen Pflegeberatung, den Quartiersbüros in den Stadtteilen sowie bei weiteren Partnern. Die Angebote reichen von Beratung bei Pflegebedürftigkeit über Hilfen gegen Einsamkeit und Altersarmut bis hin zu praktischen Unterstützungsleistungen im Alltag.
Das Beratungsangebot richtet sich insbesondere an Menschen mit finanziellen Belastungen, Seniorinnen und Senioren, Alleinerziehende sowie Personen, die Beratungs- und Unterstützungsbedarf in sozialen Fragen haben. Niemand muss schwierige Situationen allein bewältigen – in Oberhausen gibt es zahlreiche Anlaufstellen, die helfen können. Der Flyer „Rat und Hilfe in finanziellen und sozialen Notlagen“ steht ab sofort in den städtischen Dienststellen, den Quartiersbüros sowie den Anlaufstellen der Kooperationspartner zum Mitnehmen zur Verfügung oder ist auf der Website oberhausen.de/soziales als PDF-Download verfügbar.