Stadtgespräch
Förderprogramm zur Vermietung von Ladenlokalen in der Oberhausener Innenstadt wird fortgesetzt
Wer ein Ladenlokal in Alt-Oberhausen mieten oder vermieten möchte, kann wieder auf eine Förderung durch das Land NRW hoffen: Das Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ läuft noch bis zum 31. Dezember 2027.

Es unterstützt einerseits potentielle Mieterinnen und Mieter durch eine stark reduzierte Ladenmiete und hilft andererseits Eigentümerinnen und Eigentümern, den Leerstand einer Immobilie zu beenden. Vom klassischen Einzelhandel über Dienstleistungen und Gastronomie bis hin zu kulturellen oder sozialen Nutzungen ist alles möglich. Von der Neuvermietung profitiert auch das Umfeld, denn es sorgt für eine Belebung des betreffenden Gebiets. Das Stadtteilmanagement Brückenschlag unterstützt die Stadt bei der Umsetzung des Programms. Einzelheiten erläuterten Stefanie Strauch (Citymanagement Stadt Oberhausen) und Dustin Abendroth (Stadtteilbüro Brückenschlag) am Dienstag, 28. Januar 2025, bei einem Pressetermin im Lebensmittel- und Spezialitätengeschäft Bei Ivan.
So funktioniert das Förderprogramm
Sobald sich Eigentümer- und Nutzerseite einig sind, schließt die Stadt Oberhausen mit der Immobilieneigentümerin beziehungsweise -eigentümer einen Mietvertrag. Dann vermietet die Stadt das Ladenlokal in einem sogenannten Untermietverhältnis zu einer vergünstigten Miete an den neuen Nutzer beziehungsweise die neue Nutzerin weiter. Sowohl Vermieter- als auch Mieterseite können sich damit auf ein sicheres Vertragsverhältnis verlassen. Das Team des Stadtteilmanagements Brückenschlag übernimmt die Vermittlung zwischen beiden Seiten. Darüber hinaus berät und unterstützt es alle, die einen Antrag stellen möchten.
So setzt sich die Miete zusammen
Um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer den letzten Mietpreis ihres Ladenlokals um mindestens 30 Prozent reduzieren. Dieser verminderte Mietpreis wird ihnen dann für die gesamte Nutzungsdauer der Neuvermietung – maximal zwei Jahre – in einem Mietvertrag mit der Stadt Oberhausen garantiert. Die neuen Nutzerinnen und Nutzer der Ladenlokale zahlen als Untermieterinnen/Untermieter der Stadt Oberhausen nur 20 Prozent der letzten Altmiete zuzüglich der Nebenkosten. Der restliche Betrag der Miete wird durch das Förderprogramm und die Stadt Oberhausen übernommen.
Interessierte können sich an das Stadtteilmanagement Brückenschlag wenden: Marktstraße 97, 46045 Oberhausen, Tel. 0208 8284 9086, E-Mail info@brueckenschlag-ob.de, Internetseite www.brueckenschlag-ob.de