Stadtgespräch

Kommunalwahlen: Rekord bei Brief- und Sofortwahl

Über 30.000 Wahlberechtigte haben bereits für die am Sonntag, 14. September, stattfindenden Kommunalwahlen von ihrem Brief- und Sofortwahlrecht Gebrauch gemacht. Dies sind mehr als es bei den Kommunalwahlen 2020 an Brief- und Sofortwählern gab. Wer noch Brief- oder Sofortwahl machen möchte, muss Folgendes beachten:

09.09.2025

Briefwahl

Für die Briefwahl benötigt man Briefwahlunterlagen, die beim Fachbereich Wahlen beantragt werden können. Üblicherweise werden die Unterlagen mit dem Antrag angefordert, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist oder mit dem dort aufgedruckten QR Code. Wahlberechtigte, die noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden sich bitte beim Fachbereich Wahlen: Telefon 0208 825-3414 oder per E-Mail an wahlen@oberhausen.de.

Der ausgefüllte und persönlich unterschriebene Antrag ist

–       per Post (Stadt Oberhausen, Fachbereich Wahlen, Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen

–       durch Einwurf in den Briefkasten (Schwartzstraße 73)

–       per Fax (0208 825-3377) oder

–       per E-Mail an briefwahl@oberhausen.de

an den Fachbereich Wahlen zurückzusenden.

Bei Beantragung per E-Mail sind zwingend folgende Daten anzugeben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort (eventuell eine Sonderanschrift). Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich ist. Für eine andere Person ist eine Antragstellung nur möglich, wenn eine entsprechende Vollmacht vorgelegt wird.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis Freitag, 12. September, 15 Uhr beantragt werden. Eine Zustellung am nächsten Tag, also am Samstag vor der Wahl, kann aber nicht sichergestellt werden. Vor allem Wählerinnen und Wähler, die ihre Wahlunterlagen wieder per Post zurückschicken möchten, sollten den Postweg berücksichtigen. Der Wahlbrief sollte so rechtzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahltag um 16.00 Uhr beim Fachbereich Wahlen vorliegt. Wem der Postweg zu unsicher ist, der kann seinen Wahlbrief auch persönlich beim Fachbereich Wahlen abgeben beziehungsweise dort am Wahltag bis 16 Uhr in den Briefkasten werfen.

Fristen zur Briefwahl im Überblick:

–       Freitag, 12. September 2025, bis 15 Uhr: letzte Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl (allerdings keine Garantie mehr auf rechtzeitige Zustellung)

–       Sonntag, 14. September 2025: Alle Briefwahlunterlagen müssen bis 16 Uhr beim Fachbereich Wahlen eingegangen sein.

Sofortwahl

Bis Freitag, 12. September 2025, haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Sofortwahl durchzuführen. Sie benötigen hierzu ihren gültigen Personalausweis – Unionsbürger ihren Identitätsausweis – oder Reisepass sowie, falls vorhanden, die Wahlbenachrichtigung.

Die Standorte der Sofortwahlstellen:

–       Alt-Oberhausen: Rathaus Oberhausen, unter den Arkaden, Schwartzstraße 72, 46045 Oberhausen

–       Oberhausen-Sterkrade: Technisches Rathaus Sterkrade (Foyer Gebäude C), Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen

–       Oberhausen-Osterfeld: Rathaus Osterfeld, Zimmer 18, Bottroper Straße 183, 46117 Oberhausen

Die Sofortwahlstellen haben bis Freitag, 12. September 2025, zu folgenden Zeiten geöffnet:

–       Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr

–       Donnerstag 8 bis 18 Uhr

–       Freitag 8 bis 12 Uhr (am 12. September bis 15 Uhr)

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen unter  https://obhsn.de/kommunalwahl2025.