Stadtgespräch

Oberhausen wird Modellkommune für ein inklusives Kulturleben

Menschen mit und ohne Behinderung einen leichteren Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen – dies ist das Ziel von „Lass‘ mal gemeinsam machen. Inklusives Kulturleben in Oberhausen“. Mit einer Förderung von insgesamt einer Million Euro durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und die Aktion Mensch stellt sich Oberhausen in den nächsten fünf Jahren als Modellkommune für Inklusion in Kunst und Kultur auf. Träger sind der Caritasverband Oberhausen gemeinsam mit dem Kulturbüro und dem Bereich Chancengleichheit der Stadt Oberhausen.

15.05.2023
NRW-Staatssekretär Matthias Heidmeier mit Kämmerer Apostolos Tsalastras sowie weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Oberhausen, der Caritas und der Aktion Mensch bei der Übergabe der Förderbescheide für das Programm „Inklusion vor Ort“ im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Düsseldorf (Foto: Bernd Thissen).

Mitwirken werden mehr als 17 Kulturinstitutionen, soziokulturelle Zentren, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie freie Kulturakteurinnen und -akteure. Sie stellen ihre bestehenden Angebote so um, dass Menschen mit und ohne Einschränkungen gemeinsam Kunst und Kultur erleben können. An der Ideenfindung für das Projekt haben Menschen mit Behinderung sowie Expertinnen und Experten für inklusive Kunst und Kultur mitgewirkt.

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zeigte sich Ende April bei seinem Besuch in Oberhausen vom Projekt beeindruckt: „Oberhausen kann damit zu einem Leuchtturm in Sachen Inklusion werden.“ Ihm selbst liegt das Thema „Kunst und Inklusion“ sehr am Herzen. Er hat zusammen mit dem Deutschen Kulturrat im vergangenen Jahr eine Initiative für mehr Inklusion in Kunst und Kultur gestartet.

Für weitere Informationen steht Prof. Dr. Romi Domkowsky, Stabsstelle Kultur der Stadt Oberhausen, zur Verfügung. E-Mail: kulturbuero@oberhausen.de, Telefon: 0208 825-2809.