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Öffentlichkeitsbeteiligung zum vierten Aktionsplan gegen Lärm in Oberhausen

Lärm ist eine der größten und gleichzeitig am meisten unterschätzten Umweltbelastungen für die Menschen. Durch die Umsetzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 sollen potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen vermieden, Belästigungen verringert und ein ungestörter Schlaf ermöglicht werden.

07.08.2024

Unter „Umgebungslärm“ im Sinne der Richtlinie versteht man Lärmeinwirkungen, die z. B. durch Straßen- und Eisenbahnverkehr verursacht werden. Die Stadt Oberhausen ist durch die Umgebungslärmrichtlinie dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Die Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung in Oberhausen bleiben im Vergleich zu den drei vorausgegangenen Aktionsplänen unverändert. Das bedeutet, dass überall da, wo die Wohnbevölkerung laut den aktuellen Berechnungen der Lärmkartierung solchen Belastungen ausgesetzt ist, Maßnahmen geprüft werden müssen.

Der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2022 (3. Runde) der Stadt Oberhausen wird durch die Aufstellung des Lärmaktionsplans Oberhausen 4. Runde überprüft und aktualisiert. Aufgrund der Aktualität des Lärmaktionsplans 2022 (viele Maßnahmen sind noch in der Umsetzung) erfolgt keine Neuaufstellung, sondern entsprechend den Anforderungen des Landes eine Überprüfung des bestehenden Lärmaktionsplans.

Als Maßnahmen sieht der Aktionsplanentwurf u. a. Fahrbahnsanierungen mit lärmminderndem Asphalt, Geschwindigkeitsreduzierungen und Lkw-Fahrverbote vor. Zusätzlich wurden die insgesamt 17 „Ruhigen Gebiete“, die bereits im Lärmaktionsplan von 2022 ausgewiesen worden sind, in den Entwurf übernommen. Bei den „Ruhigen Gebieten“ geht es um Gebiete, in denen die Zunahme von Umgebungslärm verhindert werden soll. Weitere 18 Gebiete sind zur Überprüfung einer Ausweisung als „Relativ ruhiges Gebiet“ ebenfalls enthalten.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Umgebungslärmrichtlinie. Der Öffentlichkeit soll die Möglichkeit gegeben werden, rechtzeitig und effektiv an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des Lärmaktionsplans Oberhausen 4. Runde in der Zeit vom 12. August bis zum 6. September 2024 auf der Internetseite der Stadt Oberhausen (www.oberhausen.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-laermaktionsplan-2024)

oder beim Bereich Umwelt im Technischen Rathaus in Sterkrade (Raum B 607) von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:30 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 15 Uhr und am Freitag von 8:30 bis 12 Uhr eingesehen werden. Anregungen und Hinweise können entweder direkt vor Ort, per Mail (laerm@oberhausen.de) oder per Post (Stadt Oberhausen, Fachbereich 2-2-10/Ökologische Planung, Bahnhofstraße 66, 46042 Oberhausen) eingereicht werden.

Alle bis zum 6. September 2024 eingegangenen Hinweise werden im Anschluss geprüft und gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet. Die finale Fassung wird anschließend dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt. Die beschlossenen Lärmminderungsmaßnahmen werden dann in den Folgejahren umgesetzt.