Stadtgespräch

Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Für den Amtsgerichtsbezirk Oberhausen werden für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31.Dezember 2028 engagierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die das Schöffenamt ausüben möchten.

03.02.2023

Diese ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden im Amtsgerichtsbezirk Oberhausen und in den Strafkammern des Landgerichts Duisburg eingesetzt.

Es werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die am 1. Januar 2024

  • mindestens 25 Jahre alt sein und
  • noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben werden.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Die Aufgaben eines Schöffen/einer Schöffin sowie ein Anforderungsprofil und gegebenenfalls Ausschlussgründe sind auf der Internet-Seite der Stadt Oberhausen www.oberhausen.de unter der Rubrik „Wahlangelegenheiten“ oder dem Suchbegriff „Schöffen“ zu finden. Interessierte Personen können sich bis zum 20. April 2023 um die Aufnahme in eine sogenannte Vorschlagsliste bewerben. Über die Vorschlagsliste beschließt der Rat der Stadt Oberhausen beschließen. Im Herbst des Jahres wählt dann der im Amtsgerichtsbezirk gebildete Schöffenwahlausschuss die Schöffinnen und Schöffen aus.

Den Antrag auf Aufnahme in die Vorschlagsliste finden Interessierte auf der Internet-Seite der Stadt Oberhausen hier.

Bewerbung bitte ausgefüllt und unterschrieben senden an: Stadt Oberhausen, Fachbereich Wahlen, Postfach, 46042 Oberhausen oder im Anhang einer E-Mail an wahlen@oberhausen.de.

Für die bevorstehende Amtszeit muss der Rat der Stadt Oberhausen 146 Bewerber/Bewerberinnen vorschlagen, da im Amtsgerichtsbezirk 73 Schöffinnen und Schöffen gesucht werden.

Der Fachbereich Wahlen erteilt gerne weitere Auskünfte (Andrea Wübbels, Tel. 0208 825-2944).