Stadtgespräch

Sommerzeit ist Reisezeit: Vorsicht bei Souvenirs aus dem Urlaub

Den Sommer nutzen viele Oberhausenerinnen und Oberhausener für einen schönen Sommerurlaub. Damit verbunden ist oft, ein Andenken für sich oder Geschenke für die Liebsten daheim mitzubringen. Zum Beispiel ein paar schöne Muscheln vom Strand, eine schicke Korallen- oder Elfenbeinkette, ein Schlangenledergürtel, eine Schildkrötenfigur oder bunte Papageienfedern vom Basar sowie Schlangen in Alkoholflaschen. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt bittet um Beachtung von Artenschutzregelungen im Urlaub.

09.07.2025

So attraktiv oder exotisch diese Gegenstände auch wirken mögen, muss beachtet werden, dass derartige Souvenirs eventuell unter Artenschutz stehen. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen reguliert den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wildlebender Tiere und Pflanzen. Darunter fallen allerdings nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere oder Pflanzen sowie Teile davon und Produkte, die Bestandteile davon enthalten (z. B. Stör-Kaviar, Cremes, Arzneimittel der asiatischen Medizin, Nahrungsergänzungsprodukte und beliebte Souvenirs).

 

Lassen Sie sich im Urlaubsland ihre Bedenken nicht von Händlern ausreden, die ihnen eine „Bescheinigung für die Ausfuhr“ ausstellen wollen. Nur die hierfür zuständigen Behörden des Urlaubslandes sind befugt, eine amtliche Genehmigung auszustellen. Die oben genannten und viele weitere Souvenirs lassen zur Hauptreisezeit die Zahl der Beschlagnahmungen an Flughäfen stark ansteigen. Im Durchschnitt wird der Zoll pro Jahr 1.200 Mal fündig. Laut Jahresstatistik des Zolls wurden im Jahr 2024 600 Kilogramm sowie knapp 31.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellten Waren beschlagnahmt. Die Konsequenzen für Reisende ist neben der Beschlagnahme der Souvenirs auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren.

 

Auf der Internetseite www.artenschutz-online.de finden Interessierte Informationen dazu, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten. Des Weiteren gibt es beim Bundesamt für Naturschutz das Wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (www.wisia.de). Hier gibt es weitere Informationen, ob eine Art geschützt ist.