Stadtgespräch

Stadt Oberhausen bietet den neuen Omikron-Impfstoff an

Auffrischimpfungen mit dem an die Omikron-Variante BA.1. angepassten Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna bietet die Stadt Oberhausen ab Montag, 19. September 2022, an.

13.09.2022

Für die Grundimmunisierung ist der angepasste Impfstoff noch nicht zugelassen. Die Stadt hat daher auch noch nicht angepassten Impfstoff bestellt, um so auch Erst- und Zeitimpfungen zu ermöglichen. Die städtischen Impfstellen sind

  • in Alt-Oberhausen auf dem Saporoshje-Platz: Mo., 12 – 16 Uhr, Mi. 15 – 19 Uhr, Sa. 10 – 14 Uhr
  • in Osterfeld auf dem Osterfelder Markt: Di. 10 – 14 Uhr, Mi. 15 – 19 Uhr, Sa. 10 – 14 Uhr

Anfang Oktober öffnet die dritte städtische Impfstelle in Sterkrade. Standort und Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Unabhängig von den vorgenannten Öffnungszeiten des städtischen Impfzentrums kann selbstverständlich auch weiterhin das Impfangebot der Hausarztpraxen in Anspruch genommen werden.

Online-Terminvergabe

Die Impfungen in den städtischen Impfstellen gibt es ausschließlich auf Termin. Anmeldungen sind ab sofort, unter folgendem Link möglich: https://termine.oberhausen.de
In der ersten Impfwoche (19. – 25.9.) stehen 240 Termine zur Verfügung. Die weiteren Impfangebote werden der jeweiligen Nachfrage angepasst.

Für wen wird eine Auffrischimpfung empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine erste Auffrischimpfung für alle Personen ab 12 Jahren. Erwachsene sollen diese möglichst nach 3 Monaten und Kinder und Jugendliche nach 3 bis 6 Monaten erhalten – der Zeitpunkt ist bei ihnen vom Alter und von möglichen Vorerkrankungen abhängig.
Die zweite Auffrischimpfung wird in der Regel ab drei Monaten nach der ersten Auffrischung für folgende Personengruppen empfohlen:

  • Menschen ab 60 Jahren,
  • Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflege- oder Altenpflegeeinrichtung,
  • Menschen, die in einer medizinischen Einrichtung arbeiten (dann frühestens nach 6 Monaten),

Ausführliche Informationen bietet ein Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.infektionsschutz.de/download/

Unterlagen zur Impfung mitbringen

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, Lichtbildausweis oder Krankenkassenkarte, Impfpass (falls vorhanden) sowie nach Möglichkeit folgende Unterlagen ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen: Aufklärungsbogen sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen. Die Bögen stehen unter folgendem Link zum Ausdrucken zur Verfügung: www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Aufklaerungsbogen