Umwelt

Änderungen beim Umgang mit der Asiatischen Hornisse

Ab sofort kommt es zu wesentlichen Änderungen beim Umgang mit der Asiatischen Hornisse: Bisher wurde die Art, die seit dem Jahr 2014 Teil der Tierwelt in Deutschland ist, als sogenannte „Früherkennungsart“ geführt. Um zu verhindern, dass sie sich dauerhaft ansiedelt, haben die verantwortlichen Unteren Naturschutzbehörden konsequent und flächendeckend Nester entnommen.

30.04.2025

Gemäß dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wird die Asiatische Hornisse daher fortan als „etabliert“ und „weit verbreitet“ eingestuft. Die Bekämpfung erfolgt nun nur noch anlassbezogen an Konfliktpunkten durch die jeweils Betroffenen, also beispielsweise direkt durch Grundstückseigentümer. Die Kosten werden nicht mehr von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Oberhausen übernommen.

Von der EU-Kommission wird die Asiatische Hornisse als invasive Art eingestuft. Das bedeutet, dass sie unerwünschte Auswirkungen auf heimische Tierarten, Lebensgemeinschaften oder Biotope hat. Konkret geht man aktuell insbesondere von einer Bedrohung für kultivierte Honigbienen aus, weitere Auswirkungen sind bislang noch nicht erforscht.

Bei Fragen steht die Untere Naturschutzbehörde zur Verfügung: naturschutzbehoerde@oberhausen.de