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Einweg-Pfand gilt nun auch für Milchprodukte

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Pfandregeln. Seitdem sind auch beim Kauf von Milch und Milchmischgetränken 25 Cent Pfand fällig, wenn sie in Einwegverpackungen wie PET-Flaschen oder Dosen erworben wurden. Betroffen sind Produkte mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent, also auch Kakao und Milchkaffee. Dazu zählen auch trinkbare Milcherzeugnisse wie Joghurt und Kefir. Pfandfrei bleiben Joghurt oder Sahne in Bechern und Milch in Tetrapacks – sie fallen nicht unter die Neuregelung.

22.03.2024

So wichtig ist das Recycling

Die Einweg-Milchverpackungen erhalten das gleiche Pfandkennzeichen wie Wasser, Erfrischungsgetränke oder Fruchtsäfte. Ziel ist es, über das Pfandsystem wertvolle Kunststoffe für die Wiederverwertung zu gewinnen und somit der
Kreislaufwirtschaft zuzuführen.

Bei der Herstellung von PET-Getränkeflaschen spielt der Einsatz von recycelten Flaschen eine immer größere Rolle, mittlerweile liegt ihr Anteil bei etwa 44,8 Prozent, Tendenz steigend. Stolze Quote: PET-Flaschen mit Pfand wurden im Jahr 2021 zu mehr als 97 Prozent recycelt. Pfand wirkt also!


Tethered Caps
Fest mit der Flasche verbundene Deckel bald Pflicht

Wer in letzter Zeit vergeblich an der Verschlusskappe der Milchpackung herumgezerrt hat, fragte sich vielleicht, warum sich der Deckel nicht wie üblich abnehmen lässt. Die Vermutung liegt zwar nahe, aber es handelt sich dabei nicht um Produktionsfehler. Die neue Verbundenheit ist durchaus Absicht. Denn die bislang separaten Deckel bei Getränkeflaschen sind potenziell umweltschädlich. Sie landen allzu leicht als Plastikmüll in Gewässern, Wäldern oder verunreinigen das Stadtbild. Bleiben die Verschlusskappen aber mit der Flasche fest verbunden, lässt sich zumindest diese Art von Müll eindämmen – denn was festhängt, fliegt nicht in der Gegend herum.

Das hat auch die EU erkannt und die „Tethered Caps“ (zu Deutsch etwa: angebundener Verschluss) zur Pflicht gemacht. In Deutschland gilt sie ab Juli 2024 für alle Einweg-Getränkeverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, wie z. B. Tetrapacks oder Einweg-PET-Getränkeflaschen. Einige Anbieter sind dem bereits vorausgeeilt. Bei bekannten Limonadenherstellern oder auch bei Milch vom Discounter bleibt die Kappe bereits teilweise an Flasche oder Karton.

Die Gewöhnung an die fest verbundenen Deckel mag noch dauern, ein Vorteil liegt aber auf der Hand: Bei den Einweg-Milchverpackungen, auf die nun Pfand gilt, freut man sich über den Deckel – vor allem, wenn dieser bei Rückgabe fest verschlossen wird. So bleiben uns unangenehme Gerüche am Pfandautomaten erspart.