Stadtgespräch

Neue Coronaregeln ab 1. Februar: Maskenpflicht im ÖPNV und Isolationspflicht entfallen

Angesichts des sinkenden Infektionsgeschehens und der steigenden Immunisierung der Bevölkerung hat das NRW-Gesundheitsministerium die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus angepasst: So entfällt ab Mittwoch, 1. Februar, die Maskenpflicht im ÖPNV und die Testregelungen für Schulen und Kitas. Dasselbe gilt auch für die Isolationspflicht für Corona-Infizierte.

01.02.2023

Im Fernverkehr wird die Maskenpflicht ab Donnerstag, 2. Februar, ausgesetzt. Bis vorerst 7. April gilt weiterhin die Maskenpflicht bundesweit in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Da die Regelungen zu anlassbezogenen Testungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht verlängert wurden, wird auch die Lieferung von Selbsttests an Kitas zum Ende der 6. Kalenderwoche (10. Februar) eingestellt. Bei Bedarf kann sie jederzeit wiederaufgenommen werden. Vorhandene Bestände an Tests können Kitas weiter an Eltern ausgeben, wenn das Ablaufdatum nicht überschritten ist. Auch an den Schulen können noch vorhandene Schnelltests an die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal ausgegeben werden. (Selbst-)Testungen können weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen, ebenso wie das Tragen von Masken zum Eigen- und Fremdschutz. Wer krank ist, sollte nicht die Kita oder die Schule besuchen.

Die Test- und Quarantäneverordnung NRW ist zum Dienstag, 31. Januar 2023, ausgelaufen. Damit entfällt ab Mittwoch, 1. Februar, für positiv auf das Coronavirus getestete Personen die Pflicht, sich für fünf Tage in häusliche Isolation zu begeben. Auch bestehende Isolationen enden dann automatisch. Die Landesregierung appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich eigenverantwortlich und rücksichtsvoll zu verhalten und im Krankheitsfall zuhause zu bleiben.

Trotz der weitgehenden Rückkehr zur Normalität gibt es weiterhin einige Maßnahmen, die überwiegend aus dem bundesweiten Infektionsschutzgesetz resultieren. Dabei soll der Fokus von Schutzmaßnahmen auf vulnerablen Personengruppen liegen:

  • Positiv Getestete dürfen Einrichtungen für vulnerable Personen, wie Krankenhäuser oder Pflegeheime, für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird nicht mitgerechnet.
  • Für Beschäftigte in Einrichtungen für vulnerable Personen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Tests.
  • Positiv Getestete sollten in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen. Die Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können.
  • Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen mindestens eine medizinische Maske tragen.

Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.

Weitere Infos auf https://www.mags.nrw/coronavirus

Dazu erklärt Krisenstabsleiter Michael Jehn: „Angesichts des sinkenden Infektionsgeschehens und des Wegfalls der Testpflicht ist eine Aussagekraft der Inzidenzwerte nicht mehr gegeben. Daher verzichten wir ab sofort auf die regelmäßige Veröffentlichung der Corona-Zahlen. Die Erfassung kann allerdings jederzeit wiederaufgenommen werden, sobald dies erforderlich ist.

Stadtgespräch

Stadt Oberhausen bietet den neuen Omikron-Impfstoff an

Auffrischimpfungen mit dem an die Omikron-Variante BA.1. angepassten Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna bietet die Stadt Oberhausen ab Montag, 19. September 2022, an.

13.09.2022

Für die Grundimmunisierung ist der angepasste Impfstoff noch nicht zugelassen. Die Stadt hat daher auch noch nicht angepassten Impfstoff bestellt, um so auch Erst- und Zeitimpfungen zu ermöglichen. Die städtischen Impfstellen sind

  • in Alt-Oberhausen auf dem Saporoshje-Platz: Mo., 12 – 16 Uhr, Mi. 15 – 19 Uhr, Sa. 10 – 14 Uhr
  • in Osterfeld auf dem Osterfelder Markt: Di. 10 – 14 Uhr, Mi. 15 – 19 Uhr, Sa. 10 – 14 Uhr

Anfang Oktober öffnet die dritte städtische Impfstelle in Sterkrade. Standort und Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Unabhängig von den vorgenannten Öffnungszeiten des städtischen Impfzentrums kann selbstverständlich auch weiterhin das Impfangebot der Hausarztpraxen in Anspruch genommen werden.

Online-Terminvergabe

Die Impfungen in den städtischen Impfstellen gibt es ausschließlich auf Termin. Anmeldungen sind ab sofort, unter folgendem Link möglich: https://termine.oberhausen.de
In der ersten Impfwoche (19. – 25.9.) stehen 240 Termine zur Verfügung. Die weiteren Impfangebote werden der jeweiligen Nachfrage angepasst.

Für wen wird eine Auffrischimpfung empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine erste Auffrischimpfung für alle Personen ab 12 Jahren. Erwachsene sollen diese möglichst nach 3 Monaten und Kinder und Jugendliche nach 3 bis 6 Monaten erhalten – der Zeitpunkt ist bei ihnen vom Alter und von möglichen Vorerkrankungen abhängig.
Die zweite Auffrischimpfung wird in der Regel ab drei Monaten nach der ersten Auffrischung für folgende Personengruppen empfohlen:

  • Menschen ab 60 Jahren,
  • Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflege- oder Altenpflegeeinrichtung,
  • Menschen, die in einer medizinischen Einrichtung arbeiten (dann frühestens nach 6 Monaten),

Ausführliche Informationen bietet ein Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.infektionsschutz.de/download/

Unterlagen zur Impfung mitbringen

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, Lichtbildausweis oder Krankenkassenkarte, Impfpass (falls vorhanden) sowie nach Möglichkeit folgende Unterlagen ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen: Aufklärungsbogen sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen. Die Bögen stehen unter folgendem Link zum Ausdrucken zur Verfügung: www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Aufklaerungsbogen