Stadtgespräch

Bürgerversammlung zur Planung Leutweinstraße/Michalidesstraße

Mit dem Bebauungsplan Nr. 758 – Leutweinstraße/Michalidesstraße – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind interessierte Bürgerinnen und Bürger am Mittwoch, 2. April 2025, ab 18 Uhr zu einer Bürgerversammlung eingeladen. Dort haben sie Gelegenheit, sich zu informieren sowie Anregungen und Hinweise vorzubringen. Ort: die Katholische Kirche St. Marien, Leutweinstraße 15.

24.03.2025

Hintergrund

Das Areal Leutweinstraße 13-19 wurde bislang für Gemeinbedarfszwecke der Kirchengemeinde St. Marien Rothebusch genutzt. Zukünftig wird es nicht mehr in dem bisherigen Maß für kirchliche Zwecke benötigt. Das straßenraumprägende Kirchengebäude soll aber erhalten und der Chorraum für kirchliche Zwecke weiter nutzbar bleiben. Die GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft eG beabsichtigt innerhalb des Plangebietes eine Wohnbauentwicklung. Das Kirchengebäude soll erhalten und durch Erweiterung des Kirchenschiffs um ein viergeschossiges Wohngebäude nach Westen weiterentwickelt werden. Nördlich und südlich der Kirche sollen die geplanten zwei- bzw. dreigeschossigen Wohngebäude die Gestalt des Kirchengebäudes aufgreifen und einrahmen. Das Kirchengebäude bietet sich neben dem Erhalt des Chorraumes für die Einrichtung eines kleinen Versammlungsraumes sowie den Umbau für ein Wohngruppenprojekt an. In den arrondierten Neubauten können rund 50 Wohneinheiten entstehen. Für den ruhenden Verkehr ist die weitgehende Unterbringung in Tiefgaragen vorgesehen.

Öffentliche Auslegung

Die Pläne sind auch vom 2. bis 17. April 2025 im Technischen Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, Erdgeschoss, vor dem Zimmer A 009, während der folgenden Dienstzeiten ausgelegt: montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr. Sämtliche Unterlagen und Informationen werden zudem im Bauleitplanung-Online-Portal der Stadt Oberhausen unter www.o-sp.de/oberhausen sowie im genannten Beteiligungszeitraum auch unter https://obhsn.de/b-plan-758 bereitgestellt.

Stadtgespräch | Tourismus & Wirtschaft | Umwelt

Bürgerversammlung zum Bebauungsplan Steinbrinkstraße/ Ackerfeldstraße

Jahrelang lag die Fläche des ehemaligen Werk II der MAN in Oberhausen Sterkrade brach. Nun soll das Flächenpotential durch ein innovatives und grünes neues Gewerbegebiet nachgenutzt werden. Der Rahmenplan „Grüner Gewerbepark Gute Hoffnung“ soll dafür als Grundlage dienen. Er sieht neben der Gewerbegebietsentwicklung unter anderem auch eine ergänzende Wohnbebauung an der Ackerfeldstraße und eine neue, öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der Richard-Wagner-Allee und dem Sterkrader Bahnhof vor. Bezirksbürgermeister Ulrich Real sowie Mitarbeitende der Planungsverwaltung stellen den Bebauungsplan Nr. 743 – Steinbrinkstraße/Ackerfeldstraße – im Rahmen einer Bürgerversammlung vor. Diese findet am Dienstag, 4. Juni 2024, ab 18 Uhr im Bistro Jahreszeiten (Veranstaltungsraum), An der Guten Hoffnung 8 in 46145 Oberhausen statt.   Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich dort zu informieren sowie Anregungen und Ideen mit in den Prozess einfließen zu lassen.

23.05.2024
Rahmenplan (Copyright: Plassmeier & PTNs/2023)

Die Pläne sind noch bis zum 14. Juni 2024 öffentlich ausgelegt. Sämtliche Unterlagen und Informationen werden im Internet im Bauleitplanung-Online-Portal der Stadt Oberhausen unter www.o-sp.de/oberhausen sowie im Beteiligungszeitraum auch unter https://obhsn.de/b-plan-743  bereitgestellt. Parallel dazu sind die Unterlagen im Bereich 5-1/Stadtplanung, Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66 in 46145 Oberhausen im Erdgeschoss vor dem Zimmer A 009 und in der Bezirksverwaltungsstelle Sterkrade, Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66 in 46145 Oberhausen im Erdgeschoss, Zimmer B 005 ausgelegt.

Visualisierung der Ringstraße – © Plassmeier & PTNs 2023

Für Rückfragen steht Jennifer Ilg vom Bereich 5-1/Stadtplanung zur Verfügung: E-Mail: jennifer.ilg@oberhausen.de, Tel.: 0208 825-3389.

Stadtgespräch

Online-Bürgerversammlung zum Bebauungsplan Nr. 759 – Gesamtschule Knappenstraße

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 759 – Gesamtschule Knappenstraße, findet am Donnerstag, 2. Februar 2023, ab 18 Uhr eine Online-Bürgerversammlung statt. Interessierte haben hier Gelegenheit, sich zu informieren sowie Anregungen und Hinweise vorzubringen. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung zur Veranstaltung bis Mittwoch, 1. Februar 2023, erforderlich. Bei der Anmeldung bitte den Namen und Vornamen sowie die E-Mail-Adresse angeben. Vor dem Senden die Richtigkeit der Angaben überprüfen. Im Bauleitplanung-Online-Portal der Stadt Oberhausen finden Interessierte unter dem folgenden Link alle erforderlichen Informationen für die Anmeldung: https://obhsn.de/b-plan-759.

27.01.2023

Infos zum Bebauungsplan

Bei dem Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 759 handelt es sich um eine ehemals für schulische und sportliche Zwecke genutzte Fläche. Die Hauptschule St. Michael wurde nach Schuljahresende im Sommer 2016 geschlossen. Der Fußballverein SC 1920 Oberhausen hat seine sportliche Tätigkeit inzwischen an die Mellinghofer Straße verlagert.

Auf Basis der Erkenntnisse aus der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG NRW) haben der Schulausschuss am 22.04.2021 sowie der Hauptausschuss am 03.05.2021 die Errichtung einer Gesamtschule an diesem Standort beschlossen.

Für das Plangebiet besteht derzeit kein rechtsgültiger Bebauungsplan. Zur Realisierung der verfolgten Planungsziele – die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule sowie die Regelung der notwendigen Erschließung – ist daher die Schaffung des erforderlichen Planungsrechts über die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Öffentliche Auslegung der Pläne vom 30. Januar bis 12. Februar 2023

  • Im Bereich 5-1/Stadtplanung, Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen, Erdgeschoss, Zimmer Nr. A 009, während der nachstehend genannten Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag 8 – 16 Uhr, Freitag 8 – 12 Uhr.
  • In der Bezirksverwaltungsstelle Alt-Oberhausen, Rathaus Oberhausen, Schwartzstraße 72, 46045 Oberhausen, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 1, während der nachstehend genannten Dienstzeiten: Montag bis Mittwoch 8 – 16 Uhr, Donnerstag 8 – 18 Uhr, Freitag 8 – 12 Uhr.

Interessentinnen und Interessenten werden gebeten, die Unterlagen vorzugsweise auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls auf diesem Weg abzugeben.