Gutes Leben | Stadtgespräch

Appell an die Chef-Etagen in Oberhausen: „Bei Fieber fair bleiben“

Büro, Bäckerei, Bistro – oder doch das Bett: Wer krank ist, soll sich nicht zur Arbeit schleppen, rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.

18.02.2025
Foto (alle Rechte frei): NGG | Nils Hillebrand

Die NGG Ruhrgebiet fordert quer durch alle Branchen die rund 4.180 Betriebe in Oberhausen zu mehr Verständnis bei Krankmeldungen auf: „Zu oft und viel zu schnell werden Beschäftigte, die sich krankmelden, in die ‚Blaumacher-Schublade‘ gepackt“, kritisiert Martin Mura. Der Geschäftsführer der NGG Ruhrgebiet appelliert daher an die Chef-Etagen in Oberhausen: „Bei Fieber fair bleiben.“

Alles andere könne schnell zum Bumerang für den eigenen Betrieb werden: „Wer sich lieber krank zur Arbeit schleppt statt zum Arzt zu gehen und sich zu Hause auszukurieren, tut sich selbst keinen Gefallen damit“, so Mura. Außerdem bringe es auch nichts, andere am Arbeitsplatz mit Erkältung oder Grippe anzustecken.

„Wenn Beschäftigte allerdings Angst davor haben müssen, sich krank zu melden, dann stimmt etwas nicht. Denn Gesundheit am Arbeitsplatz ist kein ‚Nice-to-have-Faktor‘. Gesundbleiben ist ein Muss für den Job. Vor allem darf die Arbeit selbst nicht krank machen: Zu viele Überstunden, enormer Zeit- und Arbeitsdruck, Mobbing, Schikanen, psychischer Druck – das alles kann schnell auf die Gesundheit gehen“, warnt Mura.

Es sei wichtig, insbesondere auch auf Stress zu reagieren. Der entstehe oft schon durch fehlende Pausen und durch Arbeitszeiten, die – gerade bei Nacht- und Schichtarbeit – zur Belastung würden. „Aber auch schlecht ausgestattete Arbeitsplätze sind ein wichtiger Punkt: vom billigen Bürostuhl bis zum permanent schweren Heben“, sagt Martin Mura. Um die Arbeit zu erleichtern, müssten Betriebe investieren. „Wer an Dingen spart, die den Job einfacher machen und die Gesundheit schonen, spart am falschen Ende“, ist der Geschäftsführer der NGG Ruhrgebiet überzeugt. Kritisch seien auch unfaire Abläufe: „Es kann nicht sein, dass immer die Gleichen die Arbeiten machen müssen, die sonst keiner machen will“, sagt Mura.

Auch „Ein-Tages-Krankheiten“ sollten ernst genommen werden. „Von Migräne bis zu Menstruationsbeschwerden: Es gibt Tage, da geht es einfach nicht. Wichtig ist, dass es dafür Verständnis gibt – bei der Betriebsleitung genauso wie beim Rest der Belegschaft“, macht Martin Mura deutlich. Hier spiele vor allem auch der Betriebsrat eine wichtige Rolle. Er vermittle bei Konflikten zwischen Chef-Etage und Beschäftigten – auch im Krankheitsfall.

Entscheidend sei, dass der Lohn vom ersten Krankheitstag an fortgezahlt werde. In dem Punkt lässt Martin Mura nicht mit sich reden: „Wer politisch etwas anderes will und für den Bundestag kandidiert, der sollte das vor der Wahl noch einmal laut und deutlich sagen – und sich anschließend allerdings über den Denkzettel, den es dafür in der Wahlkabine gibt, auch nicht wundern.“

Gutes Leben | Tourismus & Wirtschaft

Digitale Krankschreibung: Gesetzliche Krankenkassen übermitteln Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an Agentur für Arbeit

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind seit Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich zwar weiterhin „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich aber nicht mehr vorgesehen.

12.02.2024

Für Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit gilt diese Regelung seit Anfang des Jahres 2024. Sie müssen ihrer Agentur für Arbeit ihre Arbeitsunfähigkeit bzw. die Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeit zwar weiterhin umgehend mitteilen – entweder über die eServices, die Kunden-App BA-mobil oder telefonisch. Es entfällt aber die Pflicht, eine Bescheinigung in Papierform vorzulegen.

Die Arbeitsagenturen können seit Jahresanfang über einen elektronischen Datenabruf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse einholen. Damit werden die Kundinnen und Kunden von der Nachweispflicht der Bescheinigung entlastet und so sparen sie Wegezeit und Kosten. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht damit ein großes Stück weiter auf dem Weg zu einer digitalen Behörde. Die Kooperation zwischen der BA und den gesetzlichen Krankenkassen ist ein weiterer wichtiger Schritt in der behördenübergreifenden digitalen Zusammenarbeit.

Für Krankmeldungen bei der Erkrankung eines Kindes und bei privat Versicherten müssen Kundinnen und Kunden weiterhin in Papierform die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Auch Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger müssen diese weiterhin in Papierform vorlegen. Die Jobcenter weisen ihre Kundinnen und Kunden darauf hin, bei einer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt einzufordern.