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Rund 10 Mio. Euro Wohnraumförderung für Oberhausen

Auch in diesem Jahr können private Investoren und Wohnungsgesellschaften wieder Fördermittel für den Neubau und Erwerb von Mietwohnungen oder selbst genutztem Eigentum beantragen. Für Oberhausen stellt das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Wohnraumförderung im Jahr 2024 rund 10 Mio. Euro zur Verfügung.

14.03.2024
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Auch die Modernisierung bestehender Wohnungen und Eigenheime ist förderfähig – insbesondere Investitionen in Klimaschutz, energetische Sanierungen sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Ein zusätzlicher Schwerpunkt ist die Schaffung von Wohnraum u.a. für Auszubildende, Studierende und Menschen mit Behinderungen. Einen Überblick über die verschiedenen Bereiche der Öffentliche Wohnraumförderung gibt es auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/oeffentliche-wohnraumfoerderung

Das Wohnraumförderprogramm des Landes legt Fördermittelvolumen, Schwerpunkte und Inhalte der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen fest und regelt die Fördermittelzuteilung und -verwendung. Das Gesamtvolumen in Nordrhein-Westfalen umfasst 2024 rund 1,7 Mrd. Euro. Bis 2027 stellt das Land sogar 9 Mrd. Euro bereit.

Ziel des Programms ist es, in Städten und Gemeinden ein attraktives Wohnangebot mit zeitgemäßen Standards zu bezahlbaren Preisen zu erhalten und zu schaffen. Dazu sollen auch sozial gemischte, generationsübergreifende und inklusive Wohnsiedlungen und Quartiere beitragen. Zugleich sollen im Rahmen der Eigentumsförderung Wohnwünsche von Familien, Alleinstehenden und jungen Paaren realisiert und Altersarmut bekämpft werden.

Interessierte Eigentümer und Wohnungsgesellschaften können sich beim Fachbereich Wohnungswesen und Wohnungsbauförderung der Stadt Oberhausen unter den Rufnummern 0208 825-3368 oder 0208 825-2474 melden und einen individuellen Beratungstermin vereinbaren. Die Stadt Oberhausen ist zugleich Bewilligungsbehörde.