Stadtgespräch

Amtliches Endergebnis der Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters festgestellt

Der Wahlausschuss der Stadt Oberhausen hat das endgültige amtliche Endergebnis der Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters vom 28. September in seiner Sitzung am Donnerstag, 2. Oktober, festgestellt.

07.10.2025
Thorsten Berg, neuer Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen. Bildrechte: Julia Meya

Thorsten Berg (SPD) wird neuer Oberbürgermeister

Die meisten Stimmen gingen mit 25.619 (= 51,3 Prozent) an Thorsten Berg, den Kandidaten der SPD. Amtsinhaber Daniel Schranz (CDU) erhielt in der Stichwahl 24.292 (= 48,7 Prozent) Stimmen. Damit löst Thorsten Berg seinen Vorgänger Daniel Schranz ab und wird neuer Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen. Der offizielle Amtsantritt für Thorsten Berg ist der 1. November 2025. Bis dahin führt sein Vorgänger Daniel Schranz das Amt des Oberbürgermeisters weiter aus.

Die Wahlbeteiligung bei der Stichwahl lag bei 33,1 Prozent und damit um 18,6 Prozentpunkte unter der Wahlbeteiligung zur Hauptwahl am 14. September 2025. Im Vergleich zur Stichwahl im Jahr 2020 lag die Wahlbeteiligung um 4,1 Prozent höher. Von den 153.070 Wahlberechtigten Oberhausener Bürgerinnen und Bürger nutzten 50.632 ihr Wahlrecht, um den neuen Oberbürgermeister ihrer Heimatstadt zu wählen. 50,5 Prozent (25.583 Stimmen) übten ihr Wahlrecht per Briefwahl aus. Gültige Stimmen wurden 49.911 gezählt. Die übrigen 721 Stimmen waren ungültig.


Stadtgespräch

Wahlanalyse zur Kommunalwahl 2025

Eine informative Analyse zu den Ergebnissen der Kommunalwahl, der Integrationsratswahl und der Wahl zum Ruhrparlament vom Sonntag, 14. September 2025, hat der Fachbereich Statistik der Stadt Oberhausen erstellt.

19.09.2025

Auf 91 Seiten und versehen mit zahlreichen Grafiken werden unter anderem die Wahlbeteiligung sowie die Ergebnisse in den 29 Gemeindewahlbezirken dargestellt. Zudem werden Verluste beziehungsweise Gewinne der Parteien gegenüber vorangehenden Wahlen aufgelistet.

 

Die Wahlanalyse kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://obhsn.de/wahlanalyse-2025

Stadtgespräch

Stichwahl am 28. September 2025

Bei der Wahl zum Oberbürgermeister am 14. September 2025 hat keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erlangt. Nun muss der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 16. September 2025 feststellen, dass eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten gültigen Stimmen erforderlich sein wird.

 

19.09.2025

Der Termin einer etwaigen Stichwahl wurde bereits vorab auf den 28. September 2025 festgelegt. Da die Stimmzettel dafür erst nach der Sitzung des Wahlausschusses freigegeben werden können, werden die Sofortwahlstellen am Donnerstag, 18. September 2025, öffnen. Informationen dazu gibt es telefonisch unter 0208 825-2780.

 

Alle Wahlberechtigten, die zur Hauptwahl zum Oberbürgermeister am 14. September 2025 per Briefwahl teilgenommen haben – das gilt auch für die Wahl in einer der Sofortwahlstellen – erhalten ihre Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisiert zugeschickt. Sollten die Unterlagen an eine andere Adresse als zur Hauptwahl verschickt werden, muss der Fachbereich Wahlen schnellstmöglich telefonisch unter 0208 825-2083 oder per E-Mail an briefwahl@oberhausen.de informiert werden. Aufgrund der kurzen Frist sollten die Briefwahlunterlagen unverzüglich zurückgesandt werden.


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Kommunalwahlen: Rekord bei Brief- und Sofortwahl

Über 30.000 Wahlberechtigte haben bereits für die am Sonntag, 14. September, stattfindenden Kommunalwahlen von ihrem Brief- und Sofortwahlrecht Gebrauch gemacht. Dies sind mehr als es bei den Kommunalwahlen 2020 an Brief- und Sofortwählern gab. Wer noch Brief- oder Sofortwahl machen möchte, muss Folgendes beachten:

09.09.2025

Briefwahl

Für die Briefwahl benötigt man Briefwahlunterlagen, die beim Fachbereich Wahlen beantragt werden können. Üblicherweise werden die Unterlagen mit dem Antrag angefordert, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist oder mit dem dort aufgedruckten QR Code. Wahlberechtigte, die noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden sich bitte beim Fachbereich Wahlen: Telefon 0208 825-3414 oder per E-Mail an wahlen@oberhausen.de.

Der ausgefüllte und persönlich unterschriebene Antrag ist

–       per Post (Stadt Oberhausen, Fachbereich Wahlen, Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen

–       durch Einwurf in den Briefkasten (Schwartzstraße 73)

–       per Fax (0208 825-3377) oder

–       per E-Mail an briefwahl@oberhausen.de

an den Fachbereich Wahlen zurückzusenden.

Bei Beantragung per E-Mail sind zwingend folgende Daten anzugeben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort (eventuell eine Sonderanschrift). Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich ist. Für eine andere Person ist eine Antragstellung nur möglich, wenn eine entsprechende Vollmacht vorgelegt wird.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis Freitag, 12. September, 15 Uhr beantragt werden. Eine Zustellung am nächsten Tag, also am Samstag vor der Wahl, kann aber nicht sichergestellt werden. Vor allem Wählerinnen und Wähler, die ihre Wahlunterlagen wieder per Post zurückschicken möchten, sollten den Postweg berücksichtigen. Der Wahlbrief sollte so rechtzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahltag um 16.00 Uhr beim Fachbereich Wahlen vorliegt. Wem der Postweg zu unsicher ist, der kann seinen Wahlbrief auch persönlich beim Fachbereich Wahlen abgeben beziehungsweise dort am Wahltag bis 16 Uhr in den Briefkasten werfen.

Fristen zur Briefwahl im Überblick:

–       Freitag, 12. September 2025, bis 15 Uhr: letzte Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl (allerdings keine Garantie mehr auf rechtzeitige Zustellung)

–       Sonntag, 14. September 2025: Alle Briefwahlunterlagen müssen bis 16 Uhr beim Fachbereich Wahlen eingegangen sein.

Sofortwahl

Bis Freitag, 12. September 2025, haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Sofortwahl durchzuführen. Sie benötigen hierzu ihren gültigen Personalausweis – Unionsbürger ihren Identitätsausweis – oder Reisepass sowie, falls vorhanden, die Wahlbenachrichtigung.

Die Standorte der Sofortwahlstellen:

–       Alt-Oberhausen: Rathaus Oberhausen, unter den Arkaden, Schwartzstraße 72, 46045 Oberhausen

–       Oberhausen-Sterkrade: Technisches Rathaus Sterkrade (Foyer Gebäude C), Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen

–       Oberhausen-Osterfeld: Rathaus Osterfeld, Zimmer 18, Bottroper Straße 183, 46117 Oberhausen

Die Sofortwahlstellen haben bis Freitag, 12. September 2025, zu folgenden Zeiten geöffnet:

–       Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr

–       Donnerstag 8 bis 18 Uhr

–       Freitag 8 bis 12 Uhr (am 12. September bis 15 Uhr)

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen unter  https://obhsn.de/kommunalwahl2025.


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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für die Durchführung der Kommunalwahlen und der Wahl des Integrationsrates am 14. September 2025 und einer eventuellen Stichwahl des Oberbürgermeisters am 28. September 2025 werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Reserve für den Wahlhelfereinsatz gesucht.

06.08.2025

Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Bewerben kann sich jede wahlberechtigte Person beim Fachbereich Wahlen der Stadt Oberhausen. Bei der Wahl des Integrationsrates dürfen neben den für die Kommunalwahl Wahlberechtigten auch diejenigen Wahlhelferin oder Wahlhelfer sein, die wahlberechtigt für den Integrationsrat sind.

Nähere Informationen bezüglich der Voraussetzungen können Interessierte per E-Mail an wahlhelfer@oberhausen.de oder per Telefon unter 0208 825-3414 erfragen. Die Mitarbeitenden des Fachbereichs Wahlen der Stadt Oberhausen informieren gerne über die Tätigkeit im Wahlhelfereinsatz. Die Stadt bedankt bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihre Bereitschaft, am Dienst für die Demokratie mitzuwirken.

Stadtgespräch

Wahlen: Sofortwahlstellen eingerichtet

Am 14. September 2025 sind Oberhausener Bürgerinnen und Bürger wieder zum Gang an die Wahlurne aufgefordert. Es stehen die Wahl des Oberbürgermeisters, der Vertretung der Gemeinde (Rat der Stadt Oberhausen), der Bezirksvertretungen sowie die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr an. Weiterhin findet die Wahl des Integrationsrates der Stadt Oberhausen statt.

06.08.2025

Zur Durchführung der Briefwahl sind Sofortwahlstellen ab Montag, 11. August 2025, bis zum 12. September 2025 eingerichtet. Diese befinden sich im Rathaus Alt-Oberhausen (Schwartzstraße 72, unter den Arkaden), im Technischen Rathaus Sterkrade (Bahnhofstraße 66) und im Rathaus Osterfeld (Bottroper Straße 183, Raum 18).

Die Öffnungszeiten:

Montags bis Mittwochs von 8 bis 16 Uhr

Donnerstags von 8 bis 18 Uhr

Freitags von 8 bis 12 Uhr, am 12. September 2025 bis 15 Uhr

Samstags (nur Technisches Rathaus) von 9 bis 13 Uhr bis zum 6. September 2025

In den Sofortwahlstellen können die Briefwahlunterlagen abgeholt oder auch vor Ort direkt gewählt werden.

Die Oberhausener Wahlbezirke mussten aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und der Änderungen gesetzlicher Vorgaben umfangreich neu eingeteilt werden. Die Anzahl der Stimmbezirke und somit Anzahl der Wahlräume waren daraufhin auf 120 zu verringern. Diese Neueinteilung kann Auswirkungen auch auf den Wahlraum haben. Wählerinnen und Wähler sollten daher unbedingt die Wahlraumangabe auf der Wahlbenachrichtigung beachten.


Stadtgespräch

Kommunalwahlen 2025 in Oberhausen: Wichtige Termine und Neuerungen

Am Sonntag, 14. September 2025, finden in Oberhausen die Kommunalwahlen, die Wahl des Ruhrparlaments sowie die Wahl des Integrationsrates statt. Mögliche Stichwahlen für das Oberbürgermeisteramt werden am Sonntag, 28. September 2025, durchgeführt.

04.08.2025

Sofortwahlstellen am 11. August geöffnet

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Montag, 4. August 2025, an alle Wahlberechtigten verschickt. Ab Montag, 11. August 2025, besteht die Möglichkeit der Sofortwahl in den Rathäusern Alt-Oberhausen, Osterfeld und im Technischen Rathaus Sterkrade. Die Öffnungszeiten der Sofortwahlstellen sind montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr (Technisches Rathaus, außer am 13. September). Wer per Briefwahl wählen möchte, sollte den Wahlschein spätestens bis Mittwoch, 10. September 2025, 15 Uhr, beantragen und dabei die Postlaufzeiten beachten.

Hilfe bei der Wahlentscheidung: Premiere für das Kommunalwahl-Navi

Erstmals wird es bei den Kommunalwahlen in Oberhausen mit dem Kommunalwahl-Navi eine Wahlentscheidungshilfe geben, die von Studierenden der Politikwissenschaft der NRW School of Governance (Universität Duisburg-Essen) in Kooperation mit dem Wissenschaftscampus NRW in Oberhausen erstellt wurde. Ähnlich wie beim bereits etablierten Wahl-O-Mat dient das Kommunalwahl-Navi als digitale Entscheidungshilfe fürs Kreuzchen setzen und enthält Thesen, die die kommunalpolitischen Themen dieser Stadt widerspiegeln. Das Kommunalwahl-Navi steht ab Freitag, 15. August 2025, hier zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen und zu den Wahlangeboten gibt es auf der Website der Stadt Oberhausen. Darüber hinaus bietet der Bereich Chancengleichheit der Stadt Oberhausen eine Website in Leichter Sprache an, auf der die Kommunalwahlen erklärt werden