Stadtgespräch

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

Im ersten Halbjahr 2023 werden in Oberhausen die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache beherrschen.

24.03.2023

Sie sollten über soziale Kompetenzen verfügen, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung besondere Erfahrungen aufweisen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt Unparteilichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit und eine gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich mit den Ursachen von Kriminalität und dem Sinn und Zweck von Strafe auseinandergesetzt haben. Sie müssen zudem bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Interessierte für das Jugendschöffenamt können sich bis zum 14. April 2023 beim Jugendamt der Stadt Oberhausen, FB 3-1-50, Jugendförderung, Hagelkreuzstraße 101, 46149 Oberhausen, bewerben.

Weitere Auskünfte zu den Einstellungsvoraussetzungen erteilen Kai Räker-von Eicken und Björn Ladeur vom Jugendamt unter den Rufnummern 0208-62921176 und 0208-62921170 sowie per Mail an kai.raeker-von-eicken@oberhausen.de oder bjoern.ladeur@oberhausen.de.

Das Bewerbungsformular sowie das Merkblatt für Schöffeninnen und Schöffen können auf der Homepage der Stadt Oberhausen und www.schoeffenwahl.de abgerufen werden.

Stadtgespräch

Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Für den Amtsgerichtsbezirk Oberhausen werden für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31.Dezember 2028 engagierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die das Schöffenamt ausüben möchten.

03.02.2023

Diese ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden im Amtsgerichtsbezirk Oberhausen und in den Strafkammern des Landgerichts Duisburg eingesetzt.

Es werden Bewerberinnen und Bewerber gesucht, die am 1. Januar 2024

  • mindestens 25 Jahre alt sein und
  • noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben werden.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Die Aufgaben eines Schöffen/einer Schöffin sowie ein Anforderungsprofil und gegebenenfalls Ausschlussgründe sind auf der Internet-Seite der Stadt Oberhausen www.oberhausen.de unter der Rubrik „Wahlangelegenheiten“ oder dem Suchbegriff „Schöffen“ zu finden. Interessierte Personen können sich bis zum 20. April 2023 um die Aufnahme in eine sogenannte Vorschlagsliste bewerben. Über die Vorschlagsliste beschließt der Rat der Stadt Oberhausen beschließen. Im Herbst des Jahres wählt dann der im Amtsgerichtsbezirk gebildete Schöffenwahlausschuss die Schöffinnen und Schöffen aus.

Den Antrag auf Aufnahme in die Vorschlagsliste finden Interessierte auf der Internet-Seite der Stadt Oberhausen hier.

Bewerbung bitte ausgefüllt und unterschrieben senden an: Stadt Oberhausen, Fachbereich Wahlen, Postfach, 46042 Oberhausen oder im Anhang einer E-Mail an wahlen@oberhausen.de.

Für die bevorstehende Amtszeit muss der Rat der Stadt Oberhausen 146 Bewerber/Bewerberinnen vorschlagen, da im Amtsgerichtsbezirk 73 Schöffinnen und Schöffen gesucht werden.

Der Fachbereich Wahlen erteilt gerne weitere Auskünfte (Andrea Wübbels, Tel. 0208 825-2944).