Stadtgespräch

Grundregeln für das Schneeräumen

Schnee und Eis sind zurück und sorgen für Glätte auf Straßen und Wegen. Für das Schneeräumen sollten insbesondere Grundstückseigentümer einige Grundregeln beachten.

Grundstücksbereiche, die von Schnee und Eis befreit werden müssen

In Oberhausen gilt im Winter eine Räum- und Streupflicht für Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen beziehungsweise für beauftragte Mieterinnen und Mieter oder Winterdienste. Geregelt ist dies über die örtliche Straßenreinigungssatzung.

26.01.2026

Wichtig ist, dass der Fußgängerbereich vor dem Grundstück gesichert ist. Dies bedeutet, dass Gehwege sowie Fahrbahnbereiche ohne extra abgetrennten Gehweg in der Zeit von 7 bis 20 Uhr in angemessener Breite – etwa 1,20 bis 1,50 Meter – geräumt und, falls nötig, anschließend mit abstumpfenden Mitteln bestreut werden müssen.

Welche Streumittel eingesetzt werden sollen

Für das Abstreuen der Gehwege sollen umweltfreundliche, abstumpfende Mittel wie beispielsweise Sand, Splitt oder Granulat genutzt werden. Abstumpfende Streumittel ohne Salzzusatz (es verschiedene im Handel erhältliche Granulate oder Sande) sind in den meisten Fällen völlig ausreichend. Streusalz oder andere auftauende Stoffe sollen nur verwendet werden, wenn mit abstumpfenden Streustoffen keine ausreichende Sicherheit gewährleistet werden kann. Das ist also eine Ausnahme und kein Standard. Die Stadt warnt ausdrücklich davor, Salz zu verwenden, da es Bäume, Pflanzen, Gehwege und Tiere schädigen kann.

Richtig Schneeräumen

Insbesondere an schmalen Wohnstraßen können Schneeberge die Verkehrs- und Parkflächen erheblich blockieren. Da wird es schon mal richtig eng und Parkplätze werden knapp. Eine Alternative, den Schnee an den Straßenrand zu schieben, gibt es für den Winterdienst der Stadt allerdings in der Regel nicht, wohl aber für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Sie sollten bei der Gehwegreinigung den Schnee möglichst auf dem eigenen Grundstück lagern.

Haftung bei Unfällen

Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, kann mit Bußgeldern und zivilrechtlichen Haftungsansprüchen, zum Beispiel Schadensersatz bei einem Sturz, konfrontiert werden.

Welche Gefahr von Dachlawinen ausgeht

Dachlawinen sind gefährlich: Sie können Passanten verletzen und Autos beschädigen. Für Dachlawinen aus Schnee und Eis haftet in der Regel der Eigentümer des Hauses. Er hat die sogenannte Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Der Hausbesitzer muss dafür sorgen, dass weder Dachlawinen abgehen noch Eiszapfen auf die Straße fallen. Warnschilder vor dem Gebäude oder eine Absperrung können für Sicherheit sorgen, wenn Schnee oder Eis auf dem Dach sich zu lösen drohen.


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Umwelttipp: Biotonne im Winter – damit der Biomüll nicht an- oder festfriert

Ein paar einfache Tricks helfen dabei, ein An- und Festfrieren der Bioabfälle in der Biotonne zu vermeiden:

  1. Der Boden der Tonne kann mit einer dünnen Schicht aus grobem Material wie beispielsweise Heckenschnitt, Strauchwerk oder kleinen Ästen ausgelegt werden. Alternativ können auch etwas Zeitungspapier oder Eierkartons benutzt werden.
  2. Feuchte oder nasse Bioabfälle können in Zeitungspapier oder Papiertüten eingewickelt werden. Bitte keine Plastiktüten verwenden.
  3. Es sollte darauf geachtet werden, die Biotonne locker zu befüllen und nicht stark zusammenzudrücken.
  4. Die Biotonne sollte an eine geschützte Stelle gestellt werden wie etwa Hauswand, Garage oder unter ein Vordach.
  5. Vor der Leerung sollte man mit einem Spaten oder Stock vorsichtig seitlich innen am Tonnenrand entlangfahren, um den Inhalt zu lösen
20.01.2026

Achtung: Kein heißes Wasser verwenden, da dies noch fester gefrieren kann.

Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit der Biotonne gibt es bei der städtischen Abfallberatung unter der Rufnummer 825-3585, auf der städtischen Homepage unter https://obhsn.de/biotonne oder auf der WBO-Seite https://obhsn.de/wbo-biotonne.