Stadtgespräch

Bürgerveranstaltung: Vorstellung der Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern Holten

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Oberhausen lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am Donnerstag, 20. November 2025, von 18 bis 20 Uhr zur öffentlichen Vorstellung des Entwurfs der Denkmalbereichssatzung für den historischen Ortskern Holten ins Kastell Holten, Kastellstraße 58, ein. Im Rahmen der Veranstaltung wird der Satzungsentwurf vorgestellt und das weitere Vorgehen erläutert. Im Anschluss besteht Gelegenheit für Fragen, Anregungen und Austausch mit den Mitarbeitenden der Unteren Denkmalbehörde. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

11.11.2025
Foto: Stadt Oberhausen

Geschichte des Holtener Ortskerns reicht ins frühe Mittelalter zurück

Die Geschichte des Holtener Ortskerns reicht bis in das frühe Mittelalter zurück und ist eng mit der ehemaligen Wasserburg der Herren von Holte verknüpft. Im territorialen Grenzgebiet gelegen entwickelte sich südlich der Wasserburg eine Siedlung, die zu Beginn des 14. Jahrhunderts zur Stadt erhoben wurde und Marktrecht erhielt. Doch ist dieser mittelalterliche Stadtkern nicht nur an prägnanten Einzelgebäuden, wie dem heutigen Kastell, der Synagoge und den beiden Kirchen zu erkennen, auch im Ortsgrundriss und dem ganzheitlichen Ortsbild wird die jahrhundertelange Bebauung durch die überlieferten Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die engen Straßenräume und Freiflächen besonders greifbar.

Ratsbeschluss aus 2024: Historischer Ortskern wird zum Denkmal

Der heutige Stadtteil Holten verfügt über besondere Alleinstellungsmerkmale, die zur facettenreichen Identität der Stadt Oberhausen beitragen und damit von hoher Bedeutung für die Orts- und Regionalgeschichte sind. Zum Schutz der historischen Strukturen hat der Rat der Stadt Oberhausen in seiner Sitzung am 23. September 2024 die Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung mit dem Ziel beschlossen, den historischen Ortskern Holten als Mehrheit von baulichen Anlagen einschließlich der damit verbundenen Straßen und Plätze sowie Grünanlagen, Frei- und Wasserflächen zu bewahren. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 25. November 2024. Seitdem ist der historische Ortskern Holten vorläufig denkmalrechtlich geschützt.